(Teil-)Anerkennung von Prüfungsfächern für die Ausbildung zum Aktuar
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) regelt die Prüfungsmodalitäten für die Ausbildung zum Aktuar. Eine genaue Beschreibung der Anforderungen und Ziele finden sie hier, aktuell gültig ist die Prüfungsordnung 5.0.
Von den insgesamt sechs Fächern des Grundwissens können sie prinzipiell in ihrem Studium an der TUM abdecken:
(i) Angewandte Stochastik,
(ii) Finanzmathematik und Risikobewertung sowie
(iii) Versicherungsmathematik.
Zum aktuellen Stand (März 2023) sind folgende Vorlesungen hinreichend zur Anerkennung des Modules „Finanzmathematik und Risikobewertung": Financial Mathematics 1 und 2, Fixed Income Markets und Quantitative Risk Management. Studierende der alten Fachprüfungsordnung benötigen: Portfolio Analysis, Discrete Time Finance, Continuous Time Finance, Fixed Income Markets und Quantitative Risk Management.
Die Anforderungen für „Angewandte Stochastik“ können wir trotz der zahlreichen Vorlesungen auf diesem Gebiet aktuell leider nicht erfüllen.
Für die „Versicherungsmathematik“ benötigen Sie aktuell (Stand September 2021) die Vorlesungen Versicherungsmathematik 1 und Versicherungsmathematik 2. Alternativ dazu können Sie die älteren Module Actuarial Mathematics for Pensions, Actuarial Risk Theory, Life insurance, Non-life insurance, Private Health Insurance Mathematics einbringen.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass bereits an der Hochschule Grundkenntnisse in Stochastik erworben wurden. Hinreichend dafür sind (Stand September 2021) die Module Analysis 3, Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik sowie Probability Theory (oder dazu äquivalente Vorlesungen). Diese sind durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule zu belegen. Alle hier getroffenen Aussagen sind stets vorbehaltlich einer anderweitigen Einschätzung durch ein Fachgremium der DAV.
Detaillierte Informationen zu den Lerninhalten finden Sie hier: Lernziele im Grundwissen. Wie aus den Lernzielen ersichtlich wird, benötigen Sie eine Kombination aus Vorlesungen der TUM um die umfangreichen Anforderungen zu erfüllen. Auch werden manche Inhalte in mehreren TUM-Vorlesungen behandelt, daher besteht keine eins-zu-eins-Beziehung zwischen zu besuchenden Vorlesungen und den Fächern des Grundwissens.
In den DAV-Statuten für Vertrauensdozenten heißt es: „Für Leistungen an der eigenen Hochschule in nicht-berufsbegleitenden Studiengängen stellen Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten die Anrechenbarkeit von Hochschulveranstaltungen für Prüfungsfächer des Grundwissens der DAV gemäß § 11 (1) a) der Prüfungsordnung fest.“
Wichtig ist, dass wir nur Vorlesungen anerkennen dürfen, die:
a) An der TUM gehört wurden, oder (einzige Ausnahme)
b) An einer anderen dt. Universität gehört wurden die einerseits selbst diese Vorlesung für die DAV akkreditiert hat (das ist z.B. die LMU) UND Sie diese Vorlesung als Modulprüfung für Ihren Master an der TUM anerkannt bekommen haben. Die zur Anerkennung beantragte Vorlesung muss also in Ihrem TUM-Transkript of Records aufgelistet sein.
Benötigte Dokumente zur Ausstellung von DAV Scheinen sind:
a) Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer des Studierenden
b) Liste von relevanten abgelegten Prüfungen mit Semesterangabe
c) Zeugnisse/ Nachweise über die erfolgreich abgelegten Prüfungen
Anträge zur Ausstellung von DAV Scheinen in den o.g. Fächern, sowie Fragen zur Anerkennung von Scheinen richten Sie bitte an Frau Bettina Haas (sekm13@tum.de).
Mit der Übersendung obiger Daten an uns geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir diese Informationen elektronisch verarbeiten und die Liste aller ausgegebenen Scheine an die DAV übersenden dürfen.